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Ablauf Mandatsübernahme Begleitetes Wohnen

  • Anfrage mit umfassender und transparenter Problemschilderung durch zuweisende Stelle bei (044 422 57 37 oder hc.evitkeprep-tkejorp@liam)
  • Klärung des / der Kostenträger und Kostenübernahmebereitschaft für die Lebenshaltungskosten durch die zuweisende Stelle
  • Vorstellungsgespräch Leistungsbeziehende/r (Einzelbegleitung) respektive Mutter (MUKI) bei
  • Auftrags- und Erwartungsklärung
  • Klärung der Begleitungsbereitschaft
  • Bedenkzeit (beidseitig)
  • Bei Bedarf Zweitgespräch
Positiver Entscheid Negativer Entscheid
KJG-Leistungsbeziehende Nicht-KJG-Leistungsbeziehende
  • Antrag Kostenübernahmegarantie für Wohnen & Begleitung durch Zuweiser
  • Erwirkung schriftlicher Kostenübernahmegarantie für Lebenshaltungskosten (SKOS)
  • Abschluss Platzierungsvertrag
  • Eintreffen der Kostenübernahmegarantie für Wohnen, Begleitung & Lebenshaltungskosten (SKOS)
  • Eintreffen des Einrichtungskredites
kein Leistungsbezug
  • Eintreffen der Kostenübernahmegarantie für Wohnen & Begleitung
  • Eintreffen der Kostenübernahmegarantie für Lebenshaltungskosten (SKOS)
  • Abschluss Nutzungsvertrag zwischen Leistungsbeziehenden und
  • Einzugsterminierung, -planung und umsetzung
  • Abschluss Nutzungsvertrag zwischen Leistungsbeziehenden und
  • Einzugsterminierung, -planung und umsetzung